Die Bezeichnung "Anerkannter Fachbetrieb" (nachfolgend "AFB" genannt) stellt eine hohe Auszeichnung für Lohnunternehmer dar. Die Prüfung wird nicht nur als Leistungsnachweis gegenüber der Kundschaft verstanden, sondern auch als eine Art Schwachstellenanalyse bzw. Entwicklungshilfe für den Betrieb. Anregungen, Hinweise und Hilfestellungen durch das Prüfungsgremium im organisatorischen und technischen Bereich tragen dazu bei, die Vorgaben zu erfüllen und Verbesserungen im betrieblichen Ablauf zu realisieren.
Die Auszeichnung zum AFB steht für hohe Qualität und Kundenzufriedenheit von Lohnunternehmen im ländlichen Raum. Mit der Anerkennung wird die langjährig erfolgreiche Arbeit eines Lohnunternehmers gewürdigt. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt mit einer Urkunde, dem bundeseinheitlichen Qualitätszeichen und einer öffentlichen Präsentation.
Voraussetzungen:
Die Anerkennung zum Fachbetrieb Lohnunternehmen ist als betriebliche Herausforderung zu sehen. Bereits die Bezeichnung deutet darauf hin, dass Anerkannte Fachbetriebe etwas Besonderes sind: Diese Betriebe müssen in der öffentlichen Wahrnehmung so positiv erscheinen, wie es die LU-Kollegen, die Kunden sowie Außenstehende und natürlich auch der Betriebsleiter selbst erwarten würde: sauber, geordnet, jederzeit vorzeigbar und insgesamt einen professionellen Eindruck vermittelnd.
Darüber hinaus werden eine angemessene Qualifikation der Betriebsleitung und Mitarbeiter, ein zeitgemäßer Maschinenpark und eine bedarfsgerecht ausgestattete Betriebsstätte erwartet.
Diese Kriterien werden geprüft:
Das bescheinigt das Zertifikat:
Die Prüfung zum „ANERKANNTEN FACHBETRIEB LOHNUNTERNEHMEN“ ist generell eine Herausforderung. Auf die Auszeichnung können die Betriebsleiter und Mitarbeiter stolz sein. Ein Anerkannter Fachbetrieb steht aber auch in besonderer Weise in der Öffentlichkeit und ist fortwährend zu überdurchschnittlichen Leistungen verpflichtet.
|
|
|