ANERKANNTER FACHBETRIEB Hans-Hinrich Höpken
Viele Lohnunternehmer werden mit ihrer professionellen Arbeit höchsten Ansprüchen gerecht. Aber erst durch die Teilnahme am BLU-Prüfungsverfahren zum „ANERKANNTEN FACHBETRIEB LOHNUNTERNEHMEN“ erfahren diese Lohnunternehmen, wie sie im Vergleich zum Wettbewerb stehen und wie ihre Dienstleitungsqualität von Kunden und Berufsverband tatsächlich beurteilt wird.
Die Anforderungen des Qualitätsaudits „ANERKANNTER FACHBETRIEB LOHNUNTERNEHMEN“ sind praxisbezogen und greifen die wichtigsten Aspekte des agrarischen Dienstleistungsmarktes auf.
Voraussetzungen:
Die Anerkennung zum Fachbetrieb Lohnunternehmen ist als betriebliche Herausforderung zu sehen. Bereits die Bezeichnung deutet darauf hin, dass Anerkannte Fachbetriebe etwas Besonderes sind: Diese Betriebe müssen in der öffentlichen Wahrnehmung so positiv erscheinen, wie es die LU-Kollegen, die Kunden sowie Außenstehende und natürlich auch der Betriebsleiter selbst erwarten würde: sauber, geordnet, jederzeit vorzeigbar und insgesamt einen professionellen Eindruck vermittelnd!
Darüber hinaus werden eine angemessene Qualifikation der Betriebsleitung und Mitarbeiter, ein zeitgemäßer Maschinenpark und eine bedarfsgerecht ausgestattete Betriebsstätte erwartet.
Diese Kriterien werden geprüft:
Das bescheinigt das Zertifikat:
Die Prüfung zum „ANERKANNTEN FACHBETRIEB LOHNUNTERNEHMEN“ ist generell eine Herausforderung. Auf die Auszeichnung können die Betriebsleiter und Mitarbeiter stolz sein. Ein Anerkannter Fachbetrieb steht aber auch in besonderer Weise in der Öffentlichkeit und ist fortwährend zu überdurchschnittlichen Leistungen verpflichtet.